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   VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943   

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VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943 (https://dejure.org/2010,71401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2010 - 12 BV 08.943 (https://dejure.org/2010,71401)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2010 - 12 BV 08.943 (https://dejure.org/2010,71401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern; Leistungen des Trägers der Jugendhilfe nach §§ 34, 42 SGB VIII; Vergleichbarkeit mit Leistungen nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. §§ 27, 27d BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.07.2005 - 5 B 56.05

    Anspruch eines Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Sie ist eine die elterliche Erziehung ergänzende und unterstützende, diese notfalls auch ersetzende Hilfe, die nur bei erzieherischem Bedarf infolge einer erzieherischen Mangelsituation gegeben ist (vgl. BVerwG vom 12.7.2005 JAmt 2005, 524).

    Die Zuordnung eines bestehenden Hilfebedarfs steht aber nicht im Ermessen des Jugendamtes ("Wahlfeststellung"), vielmehr ist im Einzelfall zu klären, worauf der Hilfebedarf konkret zurückzuführen ist (vgl. Wiesner, a.a.O., § 35a RdNr. 35 unter Hinweis auf BVerwG vom 12.7.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Soweit der Kläger meint, die von ihm gewährten Leistungen könnten in Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII umgedeutet werden, steht dem bereits entgegen, dass hierfür zumindest die gesetzlich vorgesehene Entscheidung durch Fachkräfte über eine Teilhabebeeinträchtigung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bei M. fehlt, die notwendige Grundlage für die Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart im Einzelfall (§ 35a Abs. 2 SGB VIII) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859; vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; zuletzt vom 11.1.2010 Az. 12 CE 09.2371).

    Erst auf dieser Grundlage kann der Jugendhilfeträger den tatsächlich aktuellen Hilfebedarf des Betroffenen - wiederum durch Fachkräfte - feststellen und hieraus - insoweit gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar - auf die notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen schließen (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Danach genüge die Identität des Leistungsadressaten (vgl. BVerwG vom 23.9.1999 FEVS 51, 337).

    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine gleiche, gleichartige, einander entsprechende, kongruente, einander überschneidende oder deckungsgleiche Leistung (BVerwG vom 22.10.2009 FamRZ 2010, 464; siehe dazu auch BSG vom 24.3.2009 FEVS 61, 114 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 325 = FEVS 51, 337; ebenso Roos, a.a.O., § 104 RdNr. 11 m.w.N.).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Das gelte besonders für die Opfer erheblicher körperlicher oder psychischer Gewalt, die posttraumatische Störungen erlitten hätten, insbesondere gelte das bei sexuellem Missbrauch von Kindern (Hinweis auf BSG vom 18.10.1995 BSGE 77, 7).

    1.1.2.1 M. gehört zwar unstreitig zum Personenkreis nach § 1 OEG (vgl. BSG je vom 18.10.1995 BSGE 77, 1 und BSGE 77, 7 zum auch "gewaltlosen" sexuellen Missbrauch von Kindern), weil seelische Behinderungen nach traumatischen Erlebnissen (z. Bsp. sexuellem Missbrauch) zu einer Anspruchsberechtigung nach dem Opferentschädigungsgesetz führen können.

  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 12 CE 08.2731

    Zur Notwendigkeit der Feststellung einer Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des §

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Vom Vorliegen einer seelischen Behinderung im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII kann nicht gleichsam selbstredend auf eine Teilhabebeeinträchtigung geschlossen werden (vgl. BayVGH vom 21.1.2009 Az. 12 CE 08.2731).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 12 CE 09.2371

    Beschwerde; vorläufiger Rechtschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Soweit der Kläger meint, die von ihm gewährten Leistungen könnten in Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII umgedeutet werden, steht dem bereits entgegen, dass hierfür zumindest die gesetzlich vorgesehene Entscheidung durch Fachkräfte über eine Teilhabebeeinträchtigung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII bei M. fehlt, die notwendige Grundlage für die Auswahl der notwendigen und geeigneten Hilfeart im Einzelfall (§ 35a Abs. 2 SGB VIII) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859; vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596; zuletzt vom 11.1.2010 Az. 12 CE 09.2371).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine gleiche, gleichartige, einander entsprechende, kongruente, einander überschneidende oder deckungsgleiche Leistung (BVerwG vom 22.10.2009 FamRZ 2010, 464; siehe dazu auch BSG vom 24.3.2009 FEVS 61, 114 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 325 = FEVS 51, 337; ebenso Roos, a.a.O., § 104 RdNr. 11 m.w.N.).
  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine gleiche, gleichartige, einander entsprechende, kongruente, einander überschneidende oder deckungsgleiche Leistung (BVerwG vom 22.10.2009 FamRZ 2010, 464; siehe dazu auch BSG vom 24.3.2009 FEVS 61, 114 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 325 = FEVS 51, 337; ebenso Roos, a.a.O., § 104 RdNr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 C 15.05

    A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Voraussetzung ist demnach das Bestehen miteinander konkurrierender Leistungsverpflichtungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger (vgl. BVerwG vom 2.3.2006 BVerwGE 125, 95 = FEVS 58, 100), d. h. beide Träger müssen hinsichtlich der geeigneten und erforderlichen Hilfe im Einzelfall zur Leistung verpflichtet sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 3117/07

    Einsatz des Vermögens des Opfers einer Straftat als Härte i.S.d. § 90 Abs. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.943
    Dazu gehören auch die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (vgl. Vondung in LPK-SGB VIII, 2. Auflage 2006, § 10 RdNr. 11b; OVG Münster vom 23.3.2009 Az. 12 A 3117/07 ).
  • KG, 05.12.1990 - 9 W 6905/90

    Anspruch auf Rückgabe von Vermögenswerten aus § 3 Abs. 1 Gesetz zur Regelung

  • VG Münster, 30.10.2007 - 5 K 2309/04

    Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers gegen einen

  • VG Bayreuth, 22.09.2014 - B 3 K 13.106

    Fehlende Kongruenz von Hilfeleistungen nach § 27, § 33 SGB VIII und § 27 BVG

    Er verweist auf die fehlende Kongruenz der Leistungen nach § 27 und § 34 SGB VIII von Leistungen nach dem OEG mit solchen nach dem Bundesversorgungsgesetz -BVG - sowie auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29.03.2010, Az. 12 BV 08.943 und Az. 12 BV 08.942.
  • VG Bayreuth, 22.07.2014 - B 3 K 13.931

    Jugendhilfe und Opferentschädigung; Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X; Hilfe

    Es wurde auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.03.2012 -12 BV 08.943 - verwiesen.
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